Verkehrsrecht
Im Bereich des Verkehrsrechts unterstützen wir unsere Mandanten im Verkehrszivilrecht, im Verkehrsstrafrecht sowie im Bußgeldverfahren.
I. Verkehrszivilrecht
Sollten Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sein, regulieren wir für Sie die Schadensabwicklung. Wir helfen Ihnen bei der Beweissicherung, bei der Auswahl eines Gutachters, bei der Wahl der Reparaturwerkstatt sowie bei der Durchsetzung Ihrer Schadensersatzforderungen.
1. Die wichtigsten Schadenspositionen
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie den Anspruch so gestellt zu werden, als sei der Unfall nicht passiert.
Zu den Sachschäden bei einem Verkehrsunfall zählen regelmäßig:
- Fahrzeugschaden
- Gutachterkosten
- Mietwagenkosten
- Nutzungsausfall
- Wertminderung
- Abschleppkosten
- und sonstige Kosten (z.B. Entsorgungskosten, An- und Abmeldekosten)
Leider kommt es immer wieder vor, dass bei einem Verkehrsunfall Personen verletzt oder sogar getötet werden. Neben dem Schmerzensgeldanspruch können auch weitere Ansprüche geltend gemacht werden, wie z.B.:
- Heilbehandlungskosten
- Verdienstausfallschaden
- Schmerzensgeldrente
- Haushaltshilfeschaden
- Unterhaltsansprüche
- Kosten für Kur- und Krankengymnastik, Arzneikosten
- Pflegeaufwand
- Vermehrte Bedürfnisse
- Beerdigungskosten
- Rentenansprüche
2. Wer trägt die Anwaltskosten?
Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit werden in der Regel im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung oder von der Rechtsschutzversicherung übernommen, so dass dem Geschädigten keine zusätzlichen Kosten entstehen.
3. Verhalten an der Unfallstelle:
Damit Sie Ihrem Recht später nicht nachlaufen müssen, sind bei einem Verkehrsunfall insbesondere folgende Punkte zu beachten:
- Halten Sie sofort an und schalten die Warnblinkanlage ein.
- Kühlen Kopf bewahren! Nicht vom Unfallgegner einschüchtern lassen.
- Sichern Sie die Unfallstelle ab und leisten Sie Erste Hilfe.
- Sichern Sie Beweise durch Fotos, Kreide etc.
- Räumen Sie bei Verkehrsbehinderung die Unfallstelle (Seitenstreifen, Fahrbahnrand).
- Rufen Sie die Polizei und wenn nötig Rettungswagen an.
- Fühlen Sie den Unfallbericht aus. Am besten ausdrucken und immer im Handschuhfach mitführen. Falls Sie den Unfallbericht nicht zur Hand haben, notieren Sie den Namen des Fahrers aus dem Führerschein und den des Kfz-Halters aus dem Fahrzeugschein, das amtliche Kennzeichen sowie die Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer des Unfallgegners.
- Geben Sie nie ein Schuldeingeständnis ab. Sonst gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz.
- Überprüfen Sie das Protokoll der Polizei, korrigieren Sie Unstimmigkeiten und falsche Sachverhalte.
- Gehen Sie mit den aufgenommenen Daten sofort zum Rechtsanwalt!
- Sollte die Versicherung des Unfallgegners bei Ihnen anrufen oder sonst Kontakt mit Ihnen aufnehmen, treffen Sie keine Vereinbarungen mit der Versicherung, sondern verweisen Sie diese einfach an Ihren Rechtsanwalt.
II. Verkehrsstrafrecht und Bußgeldverfahren
Wir übernehmen Ihre Verteidigung bei den Ordnungsbehörden und vor Gerichten in einem Bußgeldverfahren oder in einem Strafverfahren.
Wir helfen Ihnen insbesondere, wenn Ihnen:
- eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit,
- ein Rotlichtverstoß,
- eine Trunkenheitsfahrt
- oder eine fahrlässige Körperverletzung
vorgeworfen wird und Ihnen somit:
- ein Bußgeld,
- ein Fahrverbot,
- die Entziehung der Fahrerlaubnis oder
- ein Strafverfahren droht
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Am besten noch heute. Unser Telefon: 08671 5074772